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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz spielt sowohl für die Mitarbeiter eines Betriebs als auch für  Unternehmer eine wichtige Rolle. Deshalb gelten auch hier zahlreiche Vorschriften, die in Betrieben umgesetzt werden müssen. Der Gesundheitsschutz umfasst im Wesentlichen drei Bereiche, die verschiedene Maßnahmen thematisieren:

  1. Technischer, medizinischer und sozialer Arbeitsschutz
  2. Erhalt sowie Förderung der Gesundheit des Arbeitnehmers
  3. Wiederherstellung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers

 

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Die Pflichten von Arbeitgebern im Rahmen des Gesundheitsschutzes werden durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Dieses Gesetz befasst sich in erster Linie mit der innerbetrieblichen Umsetzung des Arbeitsschutzes. Hier ist festgelegt, inwieweit und in welchem Umfang der Arbeitgeber Hilfskräfte wie Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte beschäftigen bzw. bestellen muss. Auch werden deren Aufgaben und betriebliche Position definiert. Ziel ist, dass der Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützt wird.

In § 1 des ASiG werden die Ziele des Gesetzes genau definiert:

"Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß

  1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
  2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
  3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen."

 

Diese Fachkräfte muss der Arbeitgeber Bestellen

Laut Arbeitssicherheitsgesetz müssen in einem Betrieb folgende Positionen besetzt werden:

  • Betriebsarzt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte(r)

Sie erfüllen im Einzelnen folgende Aufgaben:

  • Der Betriebsarzt führt arbeitsmedizinische Vorsorgentersuchungen durch, berät den Arbeitgeber zu allen medizinischen Fragen und kann bei Bedarf Schutzimpfungen durchführen
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit steht dem Arbeitgeber zum Thema Unfallverhütung beratend zur Seite. Potentielle Risikofaktoren im Betrieb sollen so erkannt und beseitigt werden.
  • Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung von sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen. Es muss sich hierbei jedoch um keine ausgewiesene Fachkraft handeln, diese Aufgabe kann von einem Mitarbeiter des Betriebs übernommen werden.