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Arbeitsschutz - Arbeitssicherheit in Betrieben

An Arbeitsstätten und in Betrieben können verschiedenartige Gefahren die Gesundheit und die Unversehrtheit der Mitarbeiter gefährden. Die Ermittlung und Beurteilung dieser Gefährdungen ist der erste Schritt zur Sicherung gesunder Arbeitsbedingungen. Dabei geht es sowohl um die Unfallverhütung, als auch um die Vermeidung berufsbedingter Erkrankungen. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine angemessene Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, um geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsrisiken ergreifen zu können.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die anschließende Ermittlung der notwendigen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Je nach Art des Betriebes und der Arbeit können und müssen hier sehr unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. Allgemeingültig ist aber das sogenannte S-T-O-P-Prinzip. Nach diesem Prinzip sollen die im Rahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifenden Maßnahmen grundsätzlich ausgewählt werden.

ARbeitsschutz: Das S-T-o-p Prinzip

Das S-T-O-P Prinzip kommt bei der Ermittlung geeigneter Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes zur Anwendung. Die Abkürzung STOP steht dabei für:

  • S - Substitution (Ersatz, Auswechslung)
  • T - technische Maßnahmen
  • O - organisatorische Maßnahmen
  • P - personen- und verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen

Die erste zu ergreifende Maßnahme ist demnach die Substitution. Durch z. B. den Ersatz (Substitution) gesundheitsgefährdender Stoffe durch weniger gefährliche können Gefahren vermieden werden.

Ist eine Substitution nicht möglich, kommen als nächstes technische Maßnahmen (sichere Arbeitsverfahren, geschlossene Systeme u.a.) zum Einsatz, die die Gefährdung so weit wie möglich reduzieren.

Durch organisatorische Maßnahmen können Gesundheitsrisiken zusätzlich minimiert werden, beispielsweise können die Zeiträume, in denen Mitarbeiter einem gefährlichen Stoff ausgesetzt werden, reduziert werden.

Zu guter Letzt kommen die personen- und verhaltensbezogenen Sicherheitsmaßnahmen, zu denen z. B. auch die PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zählt.

Das S-T-O-P Prinzip findet in nahezu allen Betrieben und Arbeitsstätten Anwendung. Egal, ob kleine Tischlerei oder großer Industriebetrieb - geeignete Maßnahmen für den Arbeitsschutz müssen in jedem Betrieb ergriffen werden.

Schulungen und Lehrgänge im Rahmen des Arbeitsschutzes

Nicht zuletzt spielen geeignete Schulungen und Lehrgänge für den jeweiligen Beruf eine wichtige Rolle beim Arbeitsschutz. Nur Personen, die die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz kennen, sie einschätzen können und im Umgang mit diesen geschult sind, sind in der Lage, aktiv am Arbeitsschutz mitzuwirken und Unfällen sowie anderen Gefährdungen am Arbeitsplatz vorzubeugen.

So müssen in größeren Betrieben beispielsweise eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern durch eine geeignete Brandschutzschulung zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden und Angehörige bestimmter Berufsgruppen müssen berufsbezogene Schulungen und Lehrgänge sogar in regelmäßigen Abständen wiederholen (Bsp. PSAgA Schulung und FISAT Lehrgänge für Höhenarbeiter).

Jeder Arbeitgeber sollte sich daher genau informieren, welche Vorschriften bzgl. Schulungen und Zertifizierungen für seine Angestellten, bzw. in seinem Betrieb gelten.